Was ist am Spotten verboten, wo ist Spotten verboten?
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Dies ist keine verbindliche Rechtsauskunft sondern nur eine Ansammlung von Internet-Fundstücken zur Information.
In Deutschland ist Spotten nicht verboten.
Wenn man auf öffentlichen Grund steht (auch Flughafen Terrasse) und von dort Fotos über den Zaun oder durch den Zaun Fotos macht sollte es keine Probleme mit Security bzw. Polizei geben. Seltsames Verhalten am Flughafenzaun kann aber immer zu Folge haben, das dies eine Kontrolle durch die Sicherheitsorgane nach sich zieht. Beim Spotten sollte man sich immer als Spotter zu erkennen geben, d.h. zum Beispiel die Kamera immer offen zeigt und nicht unter der Jacke versteckt. Auch die Benutzung eines Scanners kann die Security auf den Plan rufen. In Deutschland ist das Abhören des Flugfunkes verboten, der Erwerb des Gerätes hingegen erlaubt.
Auch das ständige hantieren mit einer Leiter am Zaun kann Folgen haben, deshalb nur zum fotografieren an den Zaun treten.
Auszug aus einem Forumsbeitrag 09/2003:
Nach Auskunft unseres Rechtsberaters ist in der Bundesrepublik Deutschland das Fotografieren von Luftfahrzeugen grundsätzlich erlaubt. Indes verbietet § 5 Abs. 2 Schutzbereichsgesetz in den amtlich zum "Schutzbereich" erklärten Gebieten (z.B. Kasernenanlagen, Fliegerhorste und andere militärische Liegenschaften) das Fotografieren ohne Genehmigung und bedroht es mit Geldbussen (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 Schutzbereichsgesetz). Das "Sicherheitsgefährdende Abbilden" (§ 109g Strafgesetzbuch) ist darüber hinaus eine mit Freiheitsstrafe bedrohte Straftat.
Auszug aus einem Forumsbeitrag von 03/2007:
Gemaess der rechtlich unverbindlichen Auskunft, die uns von den amerikanischen Luftstreitkraeften in Europa auf Anfrage uebermittelt wurde, wird das von ausserhalb der Einzaeunung erfolgte Fotografieren von Flugzeugen, die von den US-Luftstuetzpunkten starten bzw. dort landen, nicht als problematisch angesehen. Jedoch, das Fotografieren von als militaerisches Sperrgebiet ausgewiesenem Gebiet ist gemaess dem deutschen Schutzbereichsgesetz,
Paragraph 5, eine Ordnungswidrigkeit, die das Eingreifen von Sicherheitsbehoerden und Strafverfolgungsbehoerden nachsichzieht.
Ausland:
Im Gegensatz dazu ist in Griechenland und Italien Planespotten grundsätzlich verboten. Auch in Spanien ist es nicht erlaubt Militärflugzeuge generell und Zivil-Flugzeuge die auf Militärisch und Zivil genutzten Airports landen, zu fotografieren. Zuwiderhandlung können wochenlange Haftstrafen und sehr hohe Geldstrafen nach sich ziehen, wie dies leider 2002 in Griechenland mit einer Spottergrupppe aus England geschah. [Link zur Nachricht]
In Frankreich, insbesondere Paris/CDG, ist es zu Zeit auch von öffentlichen Orten nicht erlaubt, in Nähe des Flughafens überhaupt zu fotografieren. Dies ist sicher eine Folge der Terrorgefahr in Europa.
In Amsterdam dagegen ist es von den Öffentlichen Spotterplätzen entlang des Flughafens Schipol ERLAUBT, seinem Hobby dem Planespotten nach zugehen.